Ein Ehepaar wollte sich im Urlaub erholen und buchte deshalb ein Hotel, das mit dem Zusatz „ab 17 Jahre“ geworben hatte. Was sie in ihrem Urlaub erlebten, war jedoch alles andere als entspannend – fast nur Familien hatten dort gebucht. Das Ehepaar verklagte deshalb Tui. Das Gericht gab den Klägern teilweise recht.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire