In einem Klinikum in Brandenburg an der Havel hat einen Pflegehelfer nach 15-jähriger Tätigkeit seine fristlose Kündigung erhalten. Der Grund: Er habe Brötchen seines Arbeitgebers gegessen und sich somit an dessen Eigentum vergriffen. Nun zieht der Kläger vor Gericht. Das Brötchen sei alt gewesen und sollte im Mülleimer landen.
via Chebli Mohamed
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