Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt. Demnach gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt "allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte" im Ausland, wie das Gericht in Karlsruhe bestimmte.
via Chebli Mohamed
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