jeudi 17 septembre 2015

BGH stärkt Wohneigentümer - Gema-Schadenersatzklage erfolglos

Wohnanlagen mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel können aufatmen: Für die Weiterleitung von TV-Signalen per Kabel in die Wohnungen müssen sie keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied jetzt der BGH.



via Chebli Mohamed

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