Das Landgericht Mainz befasst sich erneut mit der rheinland-pfälzischen CDU-Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung. Es beleuchtet heute in einem Zivilverfahren die Schadenersatzforderung der Union in Höhe von 770 000 Euro gegen ihren einstigen Berater Carsten Frigge.
via Chebli Mohamed
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