Stromlieferanten müssen ihren Kunden auch bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben ein Kündigungsrecht einräumen. In einem noch nicht veröffentlichten Urteil von Mitte Oktober habe das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass in einem solchen Fall das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeschlossen werden dürfe, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit.
via Chebli Mohamed
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