Mit Wasserwerfern gegen die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21. Es war ein rüder Polizeieinsatz vor fünf Jahren, über den das Verwaltungsgericht nun entschieden hat. Und es steht fest: Das damals schwarz-gelb regierte Land hat 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire