jeudi 25 février 2016

Staat darf EU-Bürgern Sozialleistungen zunächst verweigern

Deutschland darf EU-Bürgern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.



via Chebli Mohamed

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