mercredi 20 avril 2016

Karlsruhe: Gesetz zur Terrorabwehr ist teilweise verfassungswidrig

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt.



via Chebli Mohamed

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