Die Ferienwohnung lässt sich online buchen, die Autofahrt auf dem Mobiltelefon. Die relevanten EU-Gesetze für solche Online-Plattformen werden je nach Land ganz unterschiedlich ausgelegt, moniert die EU-Kommission. Nun will sie Klarheit schaffen.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire