Wer ein Konto bei Facebook eröffnet, muss vorerst weiter seinen wahren Namen angeben. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies eine Beschwerde des Hamburger Datenschutzbeauftragten zurück, der das US-Unternehmen verpflichten wollte, auch Nutzer unter einem Pseudonym zuzulassen.
via Chebli Mohamed
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