jeudi 18 août 2016

Internet-Domains: BGH stärkt Namensinhabern den Rücken

Wer Grit Lehmann heißt, hat auch ein Anrecht auf die Internetadresse "grit-lehmann.de" - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit um die Domain klargestellt.



via Chebli Mohamed

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