Muslima darf nicht mit Gesichtsschleier ins Abendgymnasium
Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire