Öffentliche Partys sind an „stillen“ Feiertagen in Bayern verboten, am Karfreitag erst recht. Aus Protest meldete der Bund für Geistesfreiheit die „Heidenspaß-Party“ an und kämpfte sich durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg.
via Chebli Mohamed
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