mercredi 30 novembre 2016

Gericht kippt Bayerns striktes Tanzverbot an Karfreitag

Öffentliche Partys sind an „stillen“ Feiertagen in Bayern verboten, am Karfreitag erst recht. Aus Protest meldete der Bund für Geistesfreiheit die „Heidenspaß-Party“ an und kämpfte sich durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg.



via Chebli Mohamed

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