Das ZDF darf einer freien Reporterin weniger bezahlen als ihren männlichen, festangestellten Kollegen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin. Die Journalistin hatte argumentiert, sie mache die gleiche Arbeit – deshalb hatte sie auch den gleichen Lohn verlangt. Diese Forderung wies das Gericht ab.
via Chebli Mohamed
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