Die umstrittene Dresdner Rede des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke bleibt strafrechtlich folgenlos. 91 Strafanzeigen hatte es wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegeben. Die Vorwürfe ließen sich laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachweisen.
via Chebli Mohamed
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