jeudi 20 avril 2017

Leihmutterschaft verstößt gegen deutsches Recht

Ihren Kinderwunsch sollte für ein deutsches Ehepaar in den USA in Erfüllung gehen. Eine Leihmutter trug dort für die Zwillinge aus. Ein US-Gericht erkannte auch die frischgebackenen Eltern an. In Deutschland gilt das allerdings nicht. Das entschied nun ein Gericht.



via Chebli Mohamed

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