Ihren Kinderwunsch sollte für ein deutsches Ehepaar in den USA in Erfüllung gehen. Eine Leihmutter trug dort für die Zwillinge aus. Ein US-Gericht erkannte auch die frischgebackenen Eltern an. In Deutschland gilt das allerdings nicht. Das entschied nun ein Gericht.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire