Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz und stellte sich damit gegen ein erstes Urteil des Landgerichts von 2015. Geklagt hatte eine Mutter, die die Chatprotokolle ihrer verstorbenen Tochter lesen wollte.
via Chebli Mohamed
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