jeudi 27 juillet 2017

Chef darf Mitarbeiter nicht ausspähen

Um zu überprüfen, ob ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Dinge am Rechner erledigt, installierte ein Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen eine Spähsoftware auf dem Firmencomputer. Damit konnte er jeden Tastenanschlag überwachen. Zu Unrecht, entschied das Bundesarbeitsgericht.



via Chebli Mohamed

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