Um zu überprüfen, ob ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit private Dinge am Rechner erledigt, installierte ein Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen eine Spähsoftware auf dem Firmencomputer. Damit konnte er jeden Tastenanschlag überwachen. Zu Unrecht, entschied das Bundesarbeitsgericht.
via Chebli Mohamed
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