Ein Fall von Diskriminierung in der Rechtsprechung beschäftigte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dabei ging es um das sexuelle Bedürfnis von Männern und Frauen. Offenbar waren die portugiesischen Richter, die zuerst über die Klage urteilten, nicht auf den neuesten Stand.
via Chebli Mohamed
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