Verspäten sich Züge infolge von Überschwemmungen, müssen Bahnunternehmen den Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Unwetter seien keine höhere Gewalt, urteilten Richter des EuGH. Wie viel Geld Kunden zurückbekommen, hängt von der Dauer der Verspätung ab.
via Chebli Mohamed
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