Die mit Spannung erwarteten Plädoyers im NSU-Prozess verzögern sich weiter: Das Münchner Oberlandesgericht lehnte am Dienstag erneut den Wunsch einer Reihe von Verteidigern ab, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen.
via Chebli Mohamed
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