Sie hatte eine Tafel Schokolade, die einer Kollegin gehörte, aufgegessen und die Dienst-Waschmaschine privat genutzt. Eine Einrichtung in Baden-Württemberg hatte deshalb der Heilerziehungspflegerin fristlos gekündigt. Vor Gericht erzielte sie nun einen Teilerfolg.
via Chebli Mohamed
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