jeudi 19 octobre 2017

Gericht stoppt „Autofahrer-Pranger“

Raser und Drängler öffentlich bloßstellen? Das verstößt gegen den Datenschutz, urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht Münster und stoppte damit den umstrittenen „Autofahrer-Pranger“ im Internet.



via Chebli Mohamed

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