Asylbewerber, die wegen Homosexualität verfolgt werden, müssen keinen psychologischen Test über ihre sexuelle Orientierung hinnehmen. Ein auf dieser Basis verfasstes Gutachten stelle eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens dar, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
via Chebli Mohamed
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