mardi 24 avril 2018

EuGH schränkt Schutz für psychisch kranke Flüchtlinge ein

EU-Staaten müssen Folteropfern mit psychischen Krankheiten nicht automatisch subsidiären Schutz gewähren. Das entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.



via Chebli Mohamed

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