Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen bereits drei Anträge zur Beurteilung der Frage vor, ob die fraglichen Produkte als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sind oder nicht. Dabei handelt es sich um eine Apfelsorte, um Raps und eine neue Züchtung der Krautpflanze Ackerschmalwand.
via Chebli Mohamed
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