jeudi 26 juillet 2018

Urteil: WLAN-Betreiber haften nicht für illegale Uploads

Wer sein WLAN öffnet, kann nicht verklagt werden, wenn jemand den Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der Störerhaftung im Wesentlichen bestätigt.



via Chebli Mohamed

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