jeudi 27 septembre 2018

Gericht bestätigt „Ballermann“-Markenrechte

Nach der mündlichen Verhandlung sah es noch so aus, als könnte der Schutz für das Markenrecht „Ballermann“ fallen. Doch das Gericht entschied anders. Wer den Begriff kommerziell verwendet, muss weiterhin eine Lizenzgebühr an ein Ehepaar aus Niedersachsen zahlen.



via Chebli Mohamed

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