mercredi 31 octobre 2018

Gerichtsurteil: Fußgänger dürfen freilaufende Hunde abwehren

Nähert sich ein freilaufender Hund, so dürfen sich Spaziergänger gegen das Tier zur Wehr setzen – auch wenn keine Gefahr besteht. Ein entsprechendes Urteil bestätigte das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch.



via Chebli Mohamed

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