Bislang ist die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten. Nach langem Ringen liegt nun ein Gesetzentwurf für eine Änderung des umstrittenen Paragraphen 219a vor. Für die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist sie nicht tragbar. Sie will weiterhin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
via Chebli Mohamed
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