Im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Parteichefin Frauke Petry teilt der Richter mit, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheides in Frage käme. Dann läge die Höchststrafe bei einem Jahr. Für Petry ist das Strafmaß entscheidend.
via Chebli Mohamed
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