jeudi 28 mars 2019

Zeitumstellung: Wer den Wecker nicht umstellt, kann abgemahnt werden

Die Zeitumstellung taugt es gegenüber dem Arbeitgeber nicht als Ausrede für Zuspätkommen. Arbeitnehmer sollten also auf jeden Fall ihren Wecker umstellen – haben aber auch einige Vorteile.



via Chebli Mohamed

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