Uneinsichtig: Nach einer versehentlichen Überweisung des 660-fachen Gehalts wollte eine Putzfrau einen Teil des Geldes behalten. Deshalb sollte sie wegen versuchter Erpressung eine Geldstrafe zahlen. Gegen das Urteil legte sie Berufung ein - die Sache geht am Donnerstag (7. November) erneut vor Gericht.
via Chebli Mohamed
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