Wenn ein Elternteil unterhaltspflichtig ist, muss es seine Leistungsfähigkeit voll ausschöpfen. Wenn möglich, bemüht man sich um eine besser bezahlte Beschäftigung. Eine Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ist dabei laut dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zumutbar.
via Chebli Mohamed
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