jeudi 16 janvier 2020

Urteil: Mehr Elterngeld durch Umsatzbeteiligungen

Das Elterngeld orientiert sich am Einkommen der Eltern. Mögliche Umsatzbeteiligungen werden bei der Vergabe von Elterngeld berücksichtigt. Die Beteiligungen werden dafür dem Arbeitslohn zugerechnet.



via Chebli Mohamed

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