Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob die aktuelle Regelung zur Sterbehilfe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wird der Strafgesetz-Paragraph 217 gekippt, könnten Suizidbeihilfe-Vereine ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire