Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den sogenannten „Flügel“ der AfD als Beobachtungsobjekt eingestuft. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), sagt, Beamte, die dem „Flügel“ angehörten, müssten mit Disziplinarmaßnahmen und rechtlichen Schritten rechnen. Er ist mit dieser Feststellung nicht allein.
via Chebli Mohamed
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