Immobilieneigentümer, die ein Objekt verkaufen wollen, legen sich nicht selten auf einen einzigen Makler fest. Doch die Verträge enthalten teils fragwürdige Klauseln. Was erlaubt ist, ist nicht immer klar. Ein BGH-Urteil am Donnerstag könnte das ändern.
via Chebli Mohamed
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