Das Infektionsschutzgesetz war Ende März unter dem Eindruck der Corona-Pandemie geändert worden. Es war die Grundlage für die Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens. Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis plädiert nun für eine erneute Änderung - das Gesetz sei nicht präzise und bestimmt genug.
via Chebli Mohamed
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