Zuletzt wurden in mehreren Bundesländern Fälle bekannt, in denen Gästedaten, die Restaurants in der Corona-Krise speichern müssen, auch zur Strafverfolgung genutzt wurden. Das Bundesjustizministerium plant aktuell aber nicht, dies gesetzlich zu regeln. Unter bestimmten Bedingungen können die Daten demnach verwendet werden.
via Chebli Mohamed
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