mardi 4 août 2020

Bundesregierung hat “keine Bedenken” bei Strafverfolgung durch Gästelisten

Zuletzt wurden in mehreren Bundesländern Fälle bekannt, in denen Gästedaten, die Restaurants in der Corona-Krise speichern müssen, auch zur Strafverfolgung genutzt wurden. Das Bundesjustizministerium plant aktuell aber nicht, dies gesetzlich zu regeln. Unter bestimmten Bedingungen können die Daten demnach verwendet werden.



via Chebli Mohamed

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