Wer ein Privatinsolvenz-Verfahren überstanden hat, muss noch drei Jahre lang mit einem Schufa-Eintrag leben. Der erschwert bis verunmöglicht etliche Geschäftsabschluss. Das müsse sich ändern, fordert ein Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im Deutschen Anwaltverein.
via Chebli Mohamed
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