Für die Schwurgerichtskammer des Itzehoer Landgerichts gibt es keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten: Er hat einen 38-Jährigen in einem Kleingarten gewürgt und erstochen. Der 74-Jährige wurde am Donnerstag zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire