Verbraucherschützer wollen, dass in Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie die Stromlieferanten auf sogenannte Stromsperren verzichten. Stattdessen müssten Schulden durch Strom- und Gasrechnungen über Sozialleistungsansprüche geregelt werden. Ein Lieferant darf bisher Strom in der Grundversorgung sperren, wenn Kunden mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug sind.
via Chebli Mohamed
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