Seit dem Jahr 2015 dürfen Vermieter in besonders umkämpften Wohngegenden die Mieten nicht mehr unbegrenzt in die Höhe treiben. In mehreren Bundesländern haperte es aber bei den Behörden bei der Umsetzung der Mietpreisbremse. Der BGH muss jetzt prüfen, inwieweit sie den Mietern deshalb Schadenersatz zahlen müssen.
via Chebli Mohamed
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