Der Bundesgerichtshof (BGH) muss am Mittwoch klären, in welchen Fällen Verbraucher einen Leasing-Vertrag für ein Auto widerrufen können. Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt monatliche Raten. Im Fokus der Verhandlung steht der sogenannte „Widerrufsjoker“.
via Chebli Mohamed
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