Der Verdacht auf die Tötung des Vermieters rechtfertigt eine Kündigung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Mittwoch entschieden. In dem verhandelten Fall betraf der dringende Tatverdacht den Geschäftsführer eines Autohändlers.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire