Eine Auskunftspflicht über den Impfstatus soll es nach Vorstellung von Bundesjustizministerin Lambrecht nur in Ausnahmefällen geben. Sie verweist darauf, dass Gesundheitsdaten von Beschäftigten besonders sensibel seien. In besonderen Situationen könne sie sich aber ein Auskunftsrecht vorstellen.
via Chebli Mohamed
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