Autofahrerinnen und Autofahrer müssen bald zwei Masken im Verbandskasten des Fahrzeugs mitführen. Diese Pflicht soll in die nächste Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
via Chebli Mohamed
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