Trotz wirtschaftlicher Schieflagen in Zeiten der Corona-Pandemie genießen auch Minijobber den regulären Kündigungsschutz. Arbeitet der Minijobber bereits mindestens ein halbes Jahr im Betrieb, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire